Leitfaden für Städte, Gemeinden, Selbstverwaltungsregionen und ihre Organisationen
Pflicht zur E-Rechnung für Gemeinden ab dem 1. 1. 2027: was zu tun ist und wie
Diese Seite übernimmt den Leitfaden der Finanzverwaltung „Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Gemeinden und Städte ab 1.1.2027" (PDF, auf Slowakisch, 16. 7. 2026) und den ab dem 1. 1. 2027 geltenden Wortlaut des Umsatzsteuergesetzes Nr. 222/2004 Z. z. und ergänzt bei jedem Schritt, wie Sie ihn in unserem Portal umsetzen. Nichts ist hier zu einem Slogan vereinfacht; wo der Leitfaden schweigt, schweigen auch wir.
- · E-Rechnungen empfangen muss ab dem 1. 1. 2027 jede Gemeinde, auch ein Nicht-Umsatzsteuerzahler und auch eine Gemeinde mit wenigen hundert Einwohnern.
- · Ausstellen muss sie nur eine Gemeinde, die Umsatzsteuerzahler ist, bei Rechnungen an Unternehmer und juristische Personen.
- · Jede Haushalts- und Beitragsorganisation regelt den Empfang eigenständig unter ihrer eigenen IČO.
- · Die Gemeinde braucht keine neue Identifikationsnummer; im Netzwerk identifiziert sie ihre DIČ.
Wie läuft die Auswahl ab? (3 Schritte, ~2 Minuten)
- 1Klicken Sie auf die Schaltfläche oben. Die offizielle Seite der Finančná správa „Výber certifikovaného poskytovateľa" (Auswahl des zertifizierten Anbieters) öffnet sich mit vorausgewähltem Verteco. Klicken Sie auf „Pokračovať" (Weiter).
- 2Melden Sie sich beim Portal der Finančná správa an, über slovensko.sk (eID / Personalausweis mit Chip) oder mit Ihren PFS-Zugangsdaten, und bestätigen Sie die Anbieterauswahl.
- 3Fertig. Sie erhalten eine E-Mail mit den Anmeldedaten. Konto, Unternehmen und Peppol-Netzwerkregistrierung erstellen wir automatisch. Hält bereits ein anderer Anbieter Ihren Empfangseintrag, übernehmen wir ihn nicht: Sie erhalten die Anleitung mit dem Migrationscode, oder Sie legen im Portal fest, dass der Empfang dort bleibt und Sie über uns nur versenden.
- Keine eID? Beim Portal der Finančná správa können Sie sich auch mit PFS-Kennung und Passwort anmelden. Oder registrieren Sie sich hier mit E-Mail und Passwort, fügen Sie Ihr Unternehmen manuell hinzu und schließen Sie die Auswahl später ab.
- Ihr Unternehmen erscheint nicht bei der Auswahl des Steuersubjekts? Angezeigt werden nur Subjekte, für die Sie im FS-Portal autorisiert sind. Fügen Sie die Autorisierung in der Persönlichen Internetzone hinzu (Autorizácie → Pridať autorizovaného používateľa) und schließen Sie die Auswahl ab.
- Ausführliche Anleitung zur Auswahl im FS-Portal (auf Slowakisch) →
Wen die Pflicht betrifft
Laut FS-Leitfaden: E-Rechnungen ausstellen müssen im Inland ansässige Umsatzsteuerzahler, wenn sie Waren oder Dienstleistungen an einen anderen inländischen Unternehmer, einen Steuerpflichtigen oder eine beliebige juristische Person verkaufen. Empfangen müssen sie inländische Steuerpflichtige und alle inländischen juristischen Personen, die keine Steuerpflichtigen sind, also auch staatliche Verwaltungsorgane, Gemeinden und ihre Haushalts- und Beitragsorganisationen. Den gesamten Umfang der Pflicht für alle Subjekte fasst der Artikel Pflicht zur E-Rechnung ab dem 1. 1. 2027 zusammen, den Preis des reinen Empfangs die Seite Empfang von E-Rechnungen ohne Archiv kostenlos.
| Subjekt | Empfangen | Ausstellen | Anmerkung aus dem Leitfaden |
|---|---|---|---|
| Gemeinde oder Stadt, kein Umsatzsteuerzahler | ja | nein | Muss bereit sein, E-Rechnungen von Lieferanten über einen Zustelldienst (digitalen Postboten) zu empfangen. Das gilt für jede Gemeinde unabhängig von der Größe, auch für eine Gemeinde mit wenigen hundert Einwohnern. |
| Gemeinde oder Stadt, Umsatzsteuerzahler | ja | ja | Bei inländischen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an Unternehmer oder inländische juristische Personen, auf die das Umsatzsteuergesetz anwendbar ist, muss sie E-Rechnungen ausstellen und versenden. Rechnungen an Bürger (B2C) laufen wie bisher. |
| Haushalts- oder Beitragsorganisation der Gemeinde | ja | wenn Umsatzsteuerzahler | Schulen, Schulkantinen, Kultureinrichtungen, technische Dienste und andere von der Gemeinde errichtete Organisationen sind eigenständige juristische Personen. Jede muss empfangen können; ausstellen muss nur diejenige, die Umsatzsteuerzahler ist. |
| Selbstverwaltungsregion (VÚC) | ja | wenn Umsatzsteuerzahler | Der FS-Leitfaden zählt ausdrücklich auch die höheren Gebietseinheiten und weitere Subjekte der öffentlichen Verwaltung zu den „Gemeinden". |
| Ausländische Person mit Umsatzsteuerregistrierung in der Slowakei | nein | nein | Im Zeitraum 1. 1. 2027 bis 30. 6. 2030 gilt die Pflicht nur für inländische Personen. Eine Rechnung eines ausländischen Lieferanten muss nicht über einen Postboten kommen; eine Rechnung der Gemeinde an einen ausländischen Abnehmer muss nicht elektronisch sein (§ 85o Abs. 2). |
| Bürger (B2C) | nein | nein | Die E-Rechnungspflicht betrifft B2B- und B2G-Beziehungen. Bürgern stellt die Gemeinde Rechnungen wie bisher, per E-Mail, Post oder über slovensko.sk. |
Eine Gemeinde, die Umsatzsteuerzahler ist, stellt zum Beispiel Wasser- und Abwassergebühren, Werbeflächen oder den Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Unternehmer elektronisch in Rechnung. Die Vermietung von Immobilien ist von der Umsatzsteuer befreit (§ 38 des Umsatzsteuergesetzes); eine E-Rechnung ist dafür nur erforderlich, wenn die Gemeinde sich entschieden hat, die Vermietung zu besteuern. Kommunale Steuern, Gebühren und Verwaltungsbescheide sind keine Rechnungen.
Vier Schritte, die die Finanzverwaltung den Gemeinden für 2026 empfiehlt
Der FS-Leitfaden empfiehlt den Gemeinden vier Dinge. Bei jedem nennen wir, was der Leitfaden sagt und wie Sie es konkret mit uns umsetzen. Das Wirtschaftssystem der Gemeinde bereitet die Rechnung vor, zugestellt und gemeldet wird sie aber erst vom digitalen Postboten; den Unterschied erklärt der Artikel ein Buchhaltungsprogramm ist kein digitaler Postbote.
Schritt 1: Umsatzsteuerlichen Status der Gemeinde prüfen
FS-Leitfaden
Ist die Gemeinde Umsatzsteuerzahler, wird sie bei ausgewählten inländischen Transaktionen E-Rechnungen nicht nur empfangen, sondern auch ausstellen. Ist sie kein Umsatzsteuerzahler, entsteht keine Pflicht zum Ausstellen; sie muss aber bereit sein, E-Rechnungen von Lieferanten zu empfangen, die zum Ausstellen verpflichtet sind.
So setzen Sie es mit uns um
Den Status der Gemeinde und jeder Organisation prüfen Sie im Register der Umsatzsteuerzahler auf financnasprava.sk. Beim Hinzufügen eines Subjekts in unserem Portal wird die Angabe zur Umsatzsteuerregistrierung automatisch aus den offenen Daten der Finanzverwaltung ergänzt.
Schritt 2: Den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen
FS-Leitfaden
E-Rechnungen werden am häufigsten über zertifizierte Anbieter des Zustelldienstes, die sogenannten digitalen Postboten, zugestellt. Die Gemeinde braucht eine Lösung, mit der sie E-Rechnungen empfangen kann: einen eigenständigen Postbotendienst oder eine im Wirtschaftssystem integrierte Lösung. Das gilt unabhängig von einer etwaigen Zustimmung zu einem anderen Zustellweg.
So setzen Sie es mit uns um
Genau das ist unser Dienst: ein zertifizierter digitaler Postbote (FS-Register, EFSK000031) mit eigenem Access Point zum Peppol-Netzwerk. Jede Firmen-ID hat bei uns das Datenarchiv standardmäßig eingeschaltet, also Empfang, Versand und Aufbewahrung der Originale für €2 zzgl. MwSt. im Monat; wer nur kostenlos empfangen möchte, schaltet das Archiv in den Details des Subjekts ab. Eine empfangene Rechnung kommt per E-Mail als PDF mit dem Original-XML und steht im Portal bereit. Betriebssicherheit: Die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001:2022 läuft bei der akkreditierten Stelle SKQS, s. r. o., Žilina (SNAS); das Zertifikat planen wir bis zum 1. 7. 2027 (OpenPeppol verlangt es ab dem 1. 10. 2027 von allen Anbietern, bisher muss es niemand haben); Verträge und Verfügbarkeit sind öffentlich unter /zmluvy und /status. Die Anbindung Schritt für Schritt finden Sie weiter unten.
Schritt 3: Den Anbieter des Wirtschafts- oder Buchhaltungssystems kontaktieren
FS-Leitfaden
Klären, ob das System auf den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen vorbereitet sein wird, wann diese Möglichkeit verfügbar ist und ob die automatische Verarbeitung empfangener E-Rechnungen ohne manuelles Abtippen gewährleistet wird. In den meisten Fällen genügt eine Aktualisierung des bestehenden Systems.
So setzen Sie es mit uns um
Schicken Sie Ihrem Anbieter den Link zu unserer Entwicklerdokumentation: Das Portal spricht die nationale Schnittstelle SAPI-SK, die für alle Postboten einheitlich ist, und hat eine kostenlose Testumgebung. Bis die Anbindung fertig ist, arbeiten Sie per E-Mail an die Poststelle und mit Exporten (CSV, ZIP mit Originalen).
Schritt 4: Die freiwillige Teilnahme im Jahr 2026 nutzen
FS-Leitfaden
Die Bereitschaft der Systeme prüfen, Prozesse einrichten und Mitarbeiter frühzeitig schulen; Gemeinden können sich schon vor dem 1. Januar 2027 an der E-Rechnung beteiligen.
So setzen Sie es mit uns um
Bis zum Start der Pflicht ist bei uns auch der Versand kostenlos; bezahlt wird im Voraus mit vorausbezahltem Guthaben, und die erste Abbuchung daraus erfolgt erst am 1. 2. 2027 für Januar 2027. Nach Bestätigung der Auswahl senden Sie sich aus dem Portal eine Testrechnung über das Produktivnetz und sehen den gesamten Ablauf einschließlich Zustellbestätigung.
Ausnahmen und Sonderfälle
Von der Umsatzsteuer befreite Leistungen
Bei steuerbefreiten Dienstleistungen (zum Beispiel bestimmte Finanz-, Versicherungs-, Gesundheits- oder Bildungsleistungen) entsteht keine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung. Schickt der Lieferant sie freiwillig elektronisch, verarbeitet das System sie wie jede andere.
Vereinfachte Rechnungen
Ein Beleg bis 100 € oder ein e-kasa-Beleg bis 400 € einschließlich Umsatzsteuer ist keine E-Rechnung und wird nicht über den Postboten verschickt.
Verschlusssachen
E-Rechnungen werden nicht ausgestellt bei Leistungen im Zusammenhang mit Verschlusssachen und bei Leistungen für den Nachrichtendienst SIS und den Militärnachrichtendienst.
Anderer Zustellweg mit Zustimmung
Geschäftspartner können sich vorab auf einen anderen Weg einigen (eigene Systeme, E-Mail). Die Gemeinde als Umsatzsteuerzahler braucht dafür die vorherige Zustimmung des Abnehmers, und die Rechnung muss trotzdem ein strukturiertes XML nach EN 16931 sein (UBL 2.1 oder CII D16B). Die Pflicht, Empfang und Versand über den Postboten sicherzustellen, ändert sich dadurch nicht, und die Gemeinde verliert die nachweisbare Zustellung.
Der Lieferant schickt nur ein PDF
Ist der Lieferant zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet, muss er nach den Regeln der E-Rechnung vorgehen. Die FS empfiehlt der Gemeinde, den Lieferanten auf das richtige Vorgehen hinzuweisen und um Ausstellung der Rechnung im E-Rechnungssystem zu bitten. Lieferanten ohne diese Pflicht (zum Beispiel Nichtzahler) schicken Rechnungen wie bisher.
Energie, Telekommunikation, Abfall
Auch von großen Anbietern von Energie-, Telekommunikations- oder Softwareleistungen werden E-Rechnungen über den Postboten kommen, wenn für die Leistung die E-Rechnungspflicht entsteht.
Was sich ändert und was bleibt
- Identifikator
- Die Gemeinde braucht keine neue Identifikationsnummer und keine Registrierung; im Netzwerk identifiziert sie ihre bestehende DIČ (Steuernummer). Eine Gemeinde ohne DIČ soll sich an das Callcenter der FS wenden (048/4317 222).
- Der Auftragswert ist unerheblich
- Die Pflicht wird nicht nach dem Wert der Leistung beurteilt. Die an die Grenze von 5.000 € nach dem Gesetz Nr. 215/2019 Z. z. gebundene Ausnahme entfällt. Bei einem Einkauf für 20 € mit e-kasa-Beleg muss der Lieferant die Rechnung jedoch nicht über den Postboten schicken (vereinfachte Rechnung).
- Frist für die Ausstellung
- 15 Tage ab Lieferung oder ab Erhalt einer Zahlung vor der Lieferung, wie heute. Ab dem 1. 7. 2030 verkürzt sie sich auf 10 Tage.
- Kontrollmeldung
- Kontrollmeldung und zusammenfassende Meldung werden zum 1. 7. 2030 abgeschafft, wenn die automatisierte Übermittlung der Rechnungsdaten sie ersetzt.
- Rechnungsfreigabe
- Die E-Rechnung ändert Zustellung und Verarbeitung, nicht die internen Freigabeprozesse der Gemeinde. Diese bleiben in ihrer Zuständigkeit.
- Verträge mit Lieferanten
- In den meisten Fällen müssen sie nicht geändert werden. Bei neuen Verträgen kann es sinnvoll sein, die Bestimmungen zur Art der Rechnungsstellung und Kommunikation anzupassen.
- Fehlerhafte Rechnung
- Vorgehen wie heute: Sie bitten den Lieferanten um Korrektur; die Korrektur erfolgt durch eine korrigierende E-Rechnung oder durch eine Gutschrift und eine neue Rechnung.
- Anzahlungen und Ratenpläne
- Eine Zahlungsaufforderung oder Proformarechnung, die keine Steuerpflicht begründet, wird nicht über die E-Rechnung verschickt. Entsteht durch die Vorauszahlung eine Steuerpflicht, stellt die Gemeinde als Umsatzsteuerzahler eine E-Rechnung aus. Ein Ratenplan gilt nicht mehr als zusammenfassende E-Rechnung.
- Ausfall des Netzwerks oder des Postboten
- Die Gesetzgebung sieht einen Ersatzmodus vor: Bei einem nachweisbaren Ausfall wird die Rechnung nach Wiederherstellung des Betriebs nachträglich erfasst oder zugestellt.
- Was die Finanzverwaltung sieht
- Aus den über den Postboten verschickten E-Rechnungen erhält sie Daten automatisiert im Umfang nach dem Umsatzsteuergesetz; das ist kein unbegrenzter Zugriff auf die Dokumente. Bei Rechnungen, die auf einem anderen vereinbarten Weg verschickt werden, werden keine Daten übermittelt, und die bisherigen Pflichten bleiben (Kontrollmeldung).
Verantwortung und Sanktionen
Laut FS-Leitfaden erfüllt der Lieferant seine Pflicht, indem er die E-Rechnung korrekt ausstellt und über einen zertifizierten Zustelldienst versendet; es ist nicht seine Aufgabe, die mangelnde Bereitschaft des Empfängers zu lösen. Die Verantwortung für die Empfangsbereitschaft trägt der Empfänger, also auch die Gemeinde.
Das Umsatzsteuergesetz sieht Sanktionen für die Nichterfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit der E-Rechnung oder für die Übermittlung falscher Daten vor: Die Geldbuße kann bis zu 10.000 € erreichen, bei wiederholtem Verstoß bis zu 100.000 €. Keine Sanktion gibt es zum Beispiel bei einem offensichtlichen Irrtum, den die Gemeinde unverzüglich berichtigt, oder wenn der Verstoß nachweislich auf ein technisches Problem auf Seiten des digitalen Postboten zurückgeht. Die Nichtausstellung einer E-Rechnung ist eine Pflichtverletzung nichtmonetärer Art nach der Abgabenordnung (Gesetz Nr. 563/2009 Z. z.).
Aufbewahrung, Schriftgutverwaltung und XML
Die Pflicht zur Aufbewahrung von E-Rechnungen nach § 85o Abs. 15 des Umsatzsteuergesetzes betrifft nur Umsatzsteuerzahler (als Lieferanten wie als Abnehmer). Eine Gemeinde, die kein Umsatzsteuerzahler ist und Rechnungen nur empfängt, hat diese Pflicht nach dem Umsatzsteuergesetz nicht. Die Art der Aufbewahrung ändert sich zum 1. 1. 2027 nicht: Papierrechnungen dürfen elektronisch aufbewahrt werden und umgekehrt; die Gemeinde richtet sich nach ihrer Registraturordnung.
Das Original der E-Rechnung ist die XML-Datei nach der Norm EN 16931, das PDF ist ihre lesbare Form. Die Mitarbeiter müssen nicht mit XML arbeiten; es wird im Hintergrund im Wirtschaftssystem oder in unserem Portal verarbeitet. Bei Subjekten, die ab dem 13. 9. 2026 hinzugefügt wurden, ist das Datenarchiv standardmäßig eingeschaltet: Die Originale empfangener und ausgestellter Rechnungen (XML und PDF) bewahren wir in der EU auf, solange Sie mit uns zusammenarbeiten (1 GB inklusive, €2 zzgl. MwSt. monatlich pro IČO). Wer das Archiv in den Details des Subjekts abschaltet, empfängt kostenlos; der Rechnungsinhalt wird dann 14 Tage nach Zustellung gelöscht, und es bleibt nur der Zustellnachweis. Die Schriftgutverwaltung führt die Gemeinde wie bisher in eigener Regie. Einzelheiten behandelt der Artikel Archivierung von E-Rechnungen.
Anbindung im Portal Schritt für Schritt
Den gesamten Ablauf bewältigt die Wirtschaftsabteilung ohne IT-Projekt. Der einzige Schritt außerhalb des Portals ist die Bestätigung der Anbieterauswahl im Portal der Finanzverwaltung, die der gesetzliche Vertreter oder eine bevollmächtigte Person für jede IČO einzeln vornehmen muss.
- 1
Konto anlegen
Geben Sie auf der Seite /register eine E-Mail-Adresse ein (zum Beispiel der Wirtschaftsabteilung), bestätigen Sie sie über den Link aus der E-Mail und ergänzen Sie Name und Telefon. Das Passwort legen Sie in den Einstellungen fest; anmelden können Sie sich auch per Link aus der E-Mail.
- 2
Gemeinde und jede Organisation hinzufügen
Firmen → Firma hinzufügen: Geben Sie die IČO (Firmen-ID) ein, Name und Adresse werden aus dem Register ergänzt. Fügen Sie jede IČO (Gemeinde, Schule, technische Dienste) als eigenes Subjekt hinzu. Ein Konto fasst standardmäßig 100 Subjekte; Kommunen erhöhen wir das Limit kostenlos, eine Nachricht genügt.
- 3
Festlegen, wohin Rechnungen gehen sollen
Details des Subjekts → Benachrichtigungen: die E-Mail der Poststelle oder der Buchhaltung. Jede Organisation kann eine eigene haben (zum Beispiel die Buchhalterin der Schule). Hierher kommen empfangene Rechnungen als PDF mit dem Original-XML im Anhang.
- 4
Der gesetzliche Vertreter bestätigt die Anbieterauswahl bei der FS
Die Details des Subjekts zeigen einen Link zum Portal der Finanzverwaltung. Der Bürgermeister, der Leiter der Organisation oder eine Person mit Vertretungsbefugnis gegenüber der FS meldet sich an (eID oder Zugangsdaten zum FS-Portal) und bestätigt Verteco als Anbieter. Einmalig für jede IČO. Nach der Bestätigung wird das Subjekt im Portal grün, die Registrierung im Peppol-Netzwerk schließen wir automatisch ab, und eine Bestätigungs-E-Mail trifft ein. Hatte das Subjekt bereits einen anderen Anbieter, schicken wir die Anleitung mit dem Migrationscode.
- 5
Eine Testrechnung an sich selbst senden
Übersicht des Subjekts → Testrechnung senden: Eine Rechnung über 0,00 € läuft über das Produktivnetz zu Ihnen zurück. Nach wenigen Sekunden sehen Sie die Zustellbestätigung (MLS) und wie die E-Mail in der Poststelle aussieht.
- 6
Lieferanten informieren
Details des Subjekts → Übersicht enthält eine vorbereitete Mitteilung an Lieferanten mit Ihrem Peppol-Identifikator (0245:DIČ). Kopieren Sie sie in eine E-Mail oder auf die Website der Gemeinde. Lieferanten finden den Empfänger im Netzwerk über die DIČ.
- 7
Buchhaltung und weitere Personen einbinden
Details des Subjekts → Zugang und Verträge: Laden Sie weitere Personen per E-Mail ein (Buchhalterin, Poststelle, Prüfer) mit der jeweils nötigen Rolle. Jede kann die Zwei-Faktor-Anmeldung aktivieren und die Anmeldung auf die IP-Adressen des Amtes beschränken. Die Kontoinhaberschaft lässt sich an einen Nachfolger übergeben.
- 8
Belege übernehmen
Empfangene Rechnungen stehen in der Belegübersicht mit Zustellzeit und Status der Meldung an die Finanzverwaltung; Sie laden PDF, XML und Zustellbestätigung herunter. Für die Buchhaltung gibt es eine CSV-Übersicht und ein ZIP mit Originalen, für das Wirtschaftssystem die Schnittstelle SAPI-SK.
Für den Anbieter Ihres Wirtschaftssystems
Die nationale Schnittstelle SAPI-SK, die das Portal spricht, ist für alle digitalen Postboten einheitlich; ein Anbieter, der sie unterstützt, bindet sich über dieselbe Schnittstelle an uns an. Dokumentation, OpenAPI und eine kostenlose Testumgebung finden Sie auf der Seite Dokumentation für Entwickler. Wenn Sie die Anbindung nicht mit dem Anbieter klären möchten, erstellen wir sie schlüsselfertig (Preis nach Umfang, wir schlagen ihn nach einer kurzen Analyse vor).
Was es die Gemeinde kostet
Der FS-Leitfaden hält fest, dass die Kosten von der gewählten Lösung und der Zahl der Rechnungen abhängen und dass für Subjekte mit wenigen Rechnungen auch kostenlose Lösungen verfügbar sein werden. Unsere Preisliste ist öffentlich und für alle gleich:
| Leistung | Preis zzgl. MwSt. | Anmerkung |
|---|---|---|
| Empfang, Versand und Datenarchiv | €2 / Monat pro IČO | Für jede IČO (die Gemeinde und jede Organisation), die im jeweiligen Monat eine Rechnung versendet oder das Datenarchiv eingeschaltet hatte; bei neuen Subjekten ist das Archiv standardmäßig eingeschaltet. Im Preis enthalten sind 1.000 Rechnungen im Monat zusammen (versendete und empfangene), die Meldungen an die Finanzverwaltung und 1 GB Archiv für Originale in der EU; Zahlung im Voraus aus vorausbezahltem Guthaben, Abbuchung monatlich nach Verbrauch, €24 pro Jahr. Über dem Limit €0,01 pro Rechnung (empfangen wie versendet); die Zustellung blockieren wir nie. |
| Empfang ohne Archiv | €0 | Nur für eine IČO, deren Inhaber das Datenarchiv in den Details des Subjekts abgeschaltet hat und die im Monat nichts versendet hat; bis 1.000 Rechnungen im Monat, einschließlich der Meldungen an die Finanzverwaltung. Rechnungsinhalte werden bei uns 14 Tage nach Zustellung gelöscht, die Originale bewahrt die Gemeinde selbst auf. Über dem Limit €0,01 pro empfangener Rechnung. |
| Schlüsselfertige Anbindung des Wirtschaftssystems | nach Umfang | Optional, einmalig. Der Anbieter Ihres Systems kann sich über SAPI-SK selbst und ohne Gebühr anbinden. |
| Archivspeicher über 1 GB | €2 / Monat pro weiteres GB | 1 GB pro Subjekt ist inklusive. Nach Ausschöpfung wird der Speicher um ein weiteres 1 GB erweitert, und jedes weitere begonnene GB wird wie ein weiteres Subjekt berechnet (€2 zzgl. MwSt. monatlich). Eine gewöhnliche E-Rechnung hat 10 bis 100 kB, eine Gemeinde kommt dem Limit in der Regel nicht nahe. |
Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt., pro Firmen-ID, die versendet oder das Datenarchiv eingeschaltet hat. Sie gelten ab dem 1. 1. 2027; während der freiwilligen Phase bis zum 31. 12. 2026 ist alles kostenlos. Bezahlt wird im Voraus mit vorausbezahltem Guthaben (€10, €25, €50 oder €100 inkl. MwSt. pro Subjekt bzw. pro gemeinsamen Zahler), und der Verbrauch wird davon immer am 1. Tag des Monats für den abgeschlossenen Monat abgebucht, erstmals am 1. 2. 2027 für Januar 2027. Beispiel: Eine Stadt mit 15 Organisationen, die das standardmäßige Datenarchiv haben, zahlt 15 × €2 = €30 zzgl. MwSt. monatlich für Empfang, Versand und das Archiv der Originale; eine Organisation, die das Archiv abschaltet und nichts versendet, zahlt nichts, solange sie 1.000 Rechnungen im Monat nicht überschreitet. Das Archiv ist bei Gemeinden bewusst eingeschaltet: Die Gemeinde und jede ihrer Organisationen hat die Originale der empfangenen Rechnungen in der EU gespeichert, ohne dass jemand etwas einrichten muss, und die Buchhaltung kommt auch nach einem Wechsel des Wirtschaftssystems oder eines Mitarbeiters an sie heran. Die gesamte Preisliste und die Bedingungen der Preisgarantie: Preisliste, Preisgarantie.
Öffentliche Vergabe
Bei €2 zzgl. MwSt. monatlich pro IČO mit Archiv oder Versand liegt der geschätzte Auftragswert auch über mehrere Jahre weit unter den Grenzen eines Auftrags mit geringem Wert. Die genauen Grenzen ändern sich mit Novellen; prüfen Sie sie im geltenden Gesetzeswortlaut. Das Vorgehen legt die Gemeinde nach ihrer eigenen Richtlinie fest.
Verträge vor der Unterschrift öffentlich
AGB, Auftragsverarbeitungsvertrag, NDA und SLA sind auf der Seite Verträge veröffentlicht. Die Gemeinde prüft sie vorab, und der Text ist öffentlich, bevor sie ihn unterschreibt.
Preisangebot auf Anfrage
Für eine Markterkundung oder eine Auftragsvergabe erstellen wir ein formelles Preisangebot mit den Identifikationsdaten der Gesellschaft. Schreiben Sie an peppol@verteco.digital oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Offizielle Quellen der Finanzverwaltung
- Leitfaden „Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Gemeinden und Städte ab 1.1.2027" (PDF auf Slowakisch, 16 Seiten, 16. 7. 2026): 4 Schritte für 2026 und mehr als 40 Antworten auf Fragen von Gemeinden.
- Bereich E-Rechnung auf financnasprava.sk: praktische Anleitungen, mehr als 100 häufige Fragen und Erläuterungen zu Situationen aus der Praxis.
- Liste der zertifizierten Anbieter des Zustelldienstes: Verteco digital services ist darin unter der PA SK ID EFSK000031 eingetragen.
- info-efaktura.sk: interaktiver Wegweiser und Abläufe für die einzelnen Gruppen von Subjekten.
- Akademie der Finanzverwaltung: Aufzeichnungen von Webinaren zur E-Rechnung; Podcasts „Financie správne" auf YouTube.
- Callcenter der Finanzverwaltung: 048/4317 222 (werktags 8:00 bis 16:00 Uhr), sluzby@financnasprava.sk.
Mit wem die Gemeinde sprechen wird

Bc. Norman Bystričan, MBA
Geschäftsführer (CEO)
Leitet die Gesellschaft und haftet persönlich für ihre Verpflichtungen. Seine Unterschrift finden Sie auf den Eingaben bei der Finanzverwaltung.

Mgr. Miriama Mrkávková
Kundenbetreuung
Hilft Poststelle und Buchhaltung bei der Anbindung und im laufenden Betrieb.
Kommunen, die mit uns als Referenz auftreten, bieten wir eine persönliche Schulung der Wirtschaftsabteilung und der Poststelle sowie Hilfe bei der Anbieterauswahl für alle Organisationen an; gern kommen wir auch zu einem Termin. Brauchen Sie eine Unterlage für den Gemeinderat? Schreiben Sie an peppol@verteco.digital oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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